SELBSTZAHLER
Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Reduktion ist nach Absprache möglich. Die Kosten für eine Psychotherapie können als “sonstige Gesundheitsausgaben” steuerlich geltend gemacht werden.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG | Beihilfe
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen wird. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe, um die genauen Konditionen zu erfragen.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG 
Patientinnen und Patienten, die im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können über ihre Gesundheitskarte behandelt werden.

AUSFALLHONORAR
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich privat in Rechnung.